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Die Rechtsanwaltskammer Tübingen hat mir im Jahre 1999 gestattet, die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen.

Das Familienrecht ist in meiner täglichen Praxis ein Tätigkeitsschwerpunkt und ständige Fortbildungsmassnahmen sind selbstverständlich.

Zu meinen Tätigkeiten im Familienrecht gehören insbesondere